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Mitglied werden
Mitglied des Vereins kann jede über 16 Jahre alte natürliche Person werden. Organisationen des geselligen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts können korporative Mitglieder werden. Sie müssen willens sein, die Vereinszwecke zu fördern. In der Mitgliederversammlung haben sie jedoch wie jedes andere Mitglied nur eine Stimme.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Austrittserklärung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und ist spätestens am 30.09. gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
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